Was kostet ein Umzug?

Die Kosten eines Umzugs zu kalkulieren fällt den meisten nicht leicht, insbesondere könnte es auch noch zu besonderen Umständen kommen, wodurch das Budget möglicherweise sogar erweitert werden muss. Damit Sie die Umzugskosten für Ihren Umzug in Eigenregie oder durch ein professionelles Umzugsunternehmen wie MyUmzug besser abschätzen können, haben wir diesen Ratgeber verfasst. Wir zeigen, wo es Einsparpotenzial gibt.

Sollte ein Umzugsunternehmen beauftragt werden?

Wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, dann sollten Sie stets zuvor auch Angebote von den Umzugsfirmen einholen. Selbstverständlich sollten Sie dabei nur maximal drei Angebote einholen, denn sonst entsteht Verwirrung und Unsicherheit.

Bevor Sie auch nach einem Angebot fragen, sollten Sie sich auch über die Umzugsspedition informieren, denn insbesondere in Frankfurt und all den anderen Großstädten gibt es auch häufig dubiose Anbieter, welche lediglich auf das schnelle Geld aus sind.

Diese Anbieter erstellen Ihnen ein Angebot mit wenigen Arbeitsstunden und verhältnismäßig wenigen Leistungen, wodurch das Angebot unschlagbar aussieht. Wenn Sie den gesamten Umzug aber mit der Firma planen, dann werden Sie sicherlich mindestens 50% mehr zahlen als bei einem seriösen Anbieter.

Hinweis: Sie können bei uns nach einem unverbindlichen Angebot fragen, wir erstellen zuverlässige und realistische Angebote und gehen dabei ganz auf Ihre Bedürfnisse ein!

Was kostet ein Umzug?

Die häufigste Frage im Zusammenhang mit einem Privatumzug lautet: „Was kostet ein Umzug?“ – diese Kosten sind stets variabel, denn es entstehen nämlich noch weitere Kosten. Diese möchten wir nun nach und nach auflisten. Diese Kosten beziehen sich insbesondere auf Umzüge in Eigenregie.

Materialien

Sollten Sie eine professionelle Umzugsfirma engagieren, dann erledigt sich dieser Punkt in der Regel von selbst. Ansonsten müssen Sie Umzugsmaterialien, worunter auch Verpackungsmaterial und Umzugskartons zählen, kaufen. Vergessen Sie dabei nicht Klebeband, Luftpolsterfolie und Möbeldecken, wobei Sie alle Materialien stets im Fachhandel kaufen sollten oder in unserem Shop. Baumarktware ist leider nicht sicher.

Halteverbotszone beantragen

Die Halteverbotszone ist essenziell für einen Privatumzug oder Firmenumzug, denn so bleibt nötiger Platz vor den Räumlichkeiten frei. Die Beantragung geschieht über das zuständige Amt und sollte spätestens zwei Wochen vor dem Umzug geschehen. Im Schnitt liegen die Kosten bei bis zu 150 Euro.

Umzugswagen / Transporter mieten

Wenn der Umzug in Eigenregie geschieht, dann sollte auch ein Umzugswagen beziehungsweise Transporter gemietet werden, denn mit einem PKW kommt niemand sonderlich weit. Zudem können damit auch unnötige Kosten für Mehrfahrten umgangen werden. Wenn besonders sperrige Gegenstände transportiert werden müssen, dann lohnt sich möglicherweise eine Beiladung.

Mietkaution

Bei der Mietkaution sichert sich der Vermieter gegenüber Mietrückständen oder Schäden ab. Für gewöhnlich werden drei Monatskaltmieten bezahlt. Mit der vollen Summe darf bei einem Umzug aber nicht unbedingt gerechnet werden, denn sicherlich sind irgendwo in der Wohnung oder Garage auch Schäden aufgetreten.

Umzugsversicherung

Der erhebliche Vorteil bei einem Umzugsunternehmen ist, dass das Umzugsgut zugleich auch über einen Versicherungsschutz abgedeckt ist. Sollte der Umzug aber in Eigenregie erfolgen, dann bietet sich eine Versicherung dieser Art an, denn Schäden können immer auftreten – ob am eigenen Umzugsgut oder im Treppenhaus.

Renovierung

Nach dem Umzug wird eine Renovierung nötig, so zum Beispiel muss je nach Zustand ein neuer Boden verlegt werden oder die Wände gestrichen werden. Die Mängel aus dem Mietzeitraum sollten behoben werden.

Können die Umzugskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Wir bei MyUmzug aus Frankfurt können hierzu keine weiteren Informationen mitteilen, denn die Regeln ändern sich stets. Der Steuerberater kann dem hinsichtlich weiterhelfen. Die Regeln können aber auch im Bundesumzugskostengesetz nachgelesen werden, hierbei wird auch vermerkt, in welcher Höhe die Umzugskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Das funktioniert nur bei einem Privat begründetem Umzug (als haushaltsnahe Dienstleistung), bei außergewöhnlichen Belastungen bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen (hierfür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden) oder bei einem berufsbedingten Umzug. So zum Beispiel, wenn der Arbeitsweg um mindestens eine halbe Stunde verkürzt werden kann, bei einem Arbeitsplatzwechsel, Rückkehr aus dem Ausland oder aber auch für verbesserte Arbeitsbedingungen.

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