Rückzahlung der Kaution Auszahlung der Kaution
Nach Beendigung der Mietverhältnisse, muss der Vermieter dem Mieter die Kaution zurückzahlen, nebst Zinsen. Vermieter kann aber bei nicht wieder Renoviertem Zustand Abzüge machen, wenn die Kosten Schriftlich belegt werden können.






