Mietentschädigungen
Sie können die Miete von der Alten Wohnung absetzen, wenn Sie die neue Wohnungsmiete zahlen müssen, also wenn Sie doppelte Miete zahlen müssen. Weitervermietungskosten für die alte Wohnung gehören dazu aber maximal in Höhe einer Monatsmiete. Auch absetzbar ist die Miete der neuen Wohnung und Garage bei Unbenutzbarkeit, wenn auch noch Miete für die alte Wohnung gezahlt werden muss.






