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Unzulässige Klauseln im Mietvertrag

Umzug InfosWas im Mietvertrag steht, muss nicht unbedingt zulässig sein. Folgende Klauseln sind zB. hinsichtlich deren Zulässigkeit fragwürdig bzw. total unzulässig:

  • feste Fristen für Schönheitsreparaturen (zB. Küche alle 5 Jahre, Wohnzimmer alle 3 Jahre etc.)
  • Renovierungsklauseln, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung eine Renovierung verlangen
  • (Renovierungs-) Klauseln, die eine bestimmte Ausführung vorschreiben (zB. “Es muss tapeziert werden” oder “Die Tapeten müssen entfernt werden”)

Weitere Klauseln werden wir Ihnen von Zeit zu Zeit auf unseren Internetseiten präsentieren.





   

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