Umbauten in der Mietwohnung erlaubt?
Darf man in einer gemieteten Wohnung Umbauten durchführen?
Alle baulichen Änderungen in einer gemieteten Wohnung (zum Beispiel, Wand-Durchbruch, Heizung, Fliesen…) müssen zuerst vom Vermieter genehmigt werden! Der Vermieter muss Ihnen zunächst sein schriftliches “OK” geben, bevor Sie eigene Änderungen am Bau der Wohnung durchführen dürfen.
Meist ist es im Mietvertrag geregelt, dass Sie die WOhnung beim Auszug in den Ausgangszustand (also: ohne diese Umbauten) zurückgeben müssen. Deshalb solten Sie auch darauf achten, dass im Mietvertrag eine “Rückbauverpflichtung” ausgeschlossen ist.






