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Kündigungsfrist bei Mietwohnung - wie lange?

Umzug InfosBis zum Jahre 2001 gab es bei Mietverträgen eine Staffelung, die je nach dem bisher in der Mietwohnung gelebten Zeitraum unterscvhiedlich war. So hatte man zB bei einer Kündigung des Mietvertrags nach 10 Jahren eine andere Kündigungsfrist als bei einer Kündigung nach 2 Jahren in der Mietwohnung.

Seit 2001 gibt es allerdings eine feste Kündigungsfrist von 3 Monaten -  unabhängig von der bisherigen Laufzeit des Mietvertrags. Die o.g. Staffelungen könnten evtl. in Ihrem Vertrag festgelegt worden sein, wenn Sie bereits seit Langem in Ihrer Wohnung leben. Sie sind allerdings unwirksam, dh. unabhängig von dieser Staffelung liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten.

Erlaubt ist aber eine vertragliche Mindestmietdauer. So kann man als Mindestmietdauer bis zu 4 Jahre festlegen. Diese Mindestdauer ist bindend, dh. innerhalb dieses Zeitraums kann die Wohnung nicht gekündigt werden. Dieser Zeitraum darf 4 Jahre nicht überschreiten.





   

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