Hartz IV - Kürzungen - Überblick (1)
Einen Job einfach so ablehnen, weil das Gehalt zu mager ist? Das kann mittlerweile immer häufiger zu Kürzungen von Hartz 4 führen - und tut es auch: Die JobCenter greifen immer härter durch, um Hartz-IV-Empfänger zum arbeiten zu bringen.
Innerhalb des vergangenen Jahres stieg die Zahl der Berliner Hartz IV Empfänger, die zeitweilig auf Leistungen verzichten mussten, auf mehr als das Doppelte an. Die Message wird klar: Wer einen Job ablehnt, weil ihm das Gehalt zu wenig ist, dem wird Hartz IV gekürzt.
Hartz IV - Leistungen können immer erst nach einem Verstoß gekürzt werden.
Es wird für drei Monate von den Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt. Kommt ein Verstoß häufiger vor, kracht die Stütze immer weiter zusammen und man bekommt immer weniger. Einige Beispiele für die Kürzungen der Leistungen zum Lebensunterhalt - ausgehend von einem 1-Personen-Haushalt bei 347,- Euro monatlich:
- Unentschuldigt verpatzte Termine
10 Prozent = 34,70 Euro Kürzung bei Nicht-Einhalten von Terminen beim JobCenter bzw. wenn diese unentschuldigt versäumt werden
- Erneuter Verstoß innerhalb eines Jahres:
20 Prozent = 69,40 Euro Kürzung, wenn Sie diesen Verstoß innerhalb eines Jahres wiederholen (zB. erneut einen Termin bei JobCenter oder ärztlichem Dienst unentschuldigt sausen lassen)
- Arbeit ablehnen
30 Prozent = 104,10 Euro Kürzung, wenn “Eingliederungsmaßnahmen” ohne wichtigen Grund abgelehnt werden (zB. wenn ein Arbeitsangebot, eine Weiterbildung oder einen 1-Euro-Job abgelehnt wird, weil das Gehalt zu wenig ist o.Ä.)
- Arbeit wiederholt ablehnen
60 Prozent = 208,20 Euro Kürzung: Wird innerhalb eines Jahres ein Arbeitsangebot, eine Weiterbildung oder ein Ein-Euro-Job nochmals abgelehnt, werden vom Hartz IV satte 208,20 Euro abgezogen. Mietkosten und Heizung werden jedoch weiterhin bezahlt.
- Arbeit zum 3. Mal ablehnen
Wird ein Weiterbildungs- oder Arbeitsangebot ohne triftigen Grund ein drittes Mal abgelehnt, kommt es zu einer kompletten Streichung der Leistungen zum Lebensunterhalt
Doch wann darf ein Arbeitsangebot eigentlich abgelehnt werden? Was zählt eigentlich als “wichtiger Grund”, der für die Ablehnung eines 1-Euro-Jobs, einer Weiterbildung oder eines Arbeitsangebots gilt? Lesen Sie hier weiter:






