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Hartz IV - Arbeitsangebot ablehnen (2)

Wenn man Leistungen zum Lebensunterhalt erhält und ein Arbeitsangebot, ein Angebot zur Weiterbildung oder einen 1-Euro-Job ohne wichtigen Grund ablehnt, wird die Stütze gekürzt. Und doch wird immer wieder heftig diskutiert: Was ist denn eigentlich ein wichtiger Grund?

Darf man als Hartz IV Empfänger ein Arbeitsangebot ablehnen, weil einem das Gehalt nicht zusagt?
MyUmzug.de erklärt Ihnen die wichtigsten Punkte zu diesem Thema - als Leistungsempfänger dürfen Sie ein Job-Angebot aus folgenden Gründen nicht ablehnen:

  • Zu wenig Geld - unter dem Mindestlohn
    Gibt es in einer Branche einen Mindestlohn, muss dieser gezahlt werden. Gibt es in der Branche einen Tariflohn, muss dieser gezahlt werden. Wenn der Lohn gegen das Gesetz verstößt und somit sittenwidrig ist, ist eine Arbeit aus finanziellen Gründen unzumutbar. Wenn Ihnen allerdings das Gehalt zu wenig ist und keiner dieser Punkte zutrifft, dürfen Sie nicht ablehnen
  • Langer Anfahrtsweg zur Arbeit
    Ein Arbeitsweg von bis zu zwei Stunden gilt als zumutbar - überschreitet er diese Zeit, könnte ein Jobangebot theoretisch abgelehnt werden. Alles was drunter liegt ist jedoch zumutbar, auch wenn der Weg viel weiter ist als der bisherige Weg zur Arbeit
  • Andere Branche
    Der Job entspricht nicht der bisherigen Tätigkeit bzw. der Ausbildung. In diesem Fall dürfen Sie nicht ablehnen, nur weil das Arbeitsangebot Ihren Vorstellungen nicht entspricht.
  • Kinder unter 3 Jahren
    Gibt es genügend Kindertagesstätten (”KiTas”) wie zB. in Berlin darf ein Jobangebot nicht aufgrund dessen abgelehnt werden, weil Kinder unter drei Jahren betreut werden müssen. In diesem Fall kann für die Betreuung die Kita beauftragt werden, daher gilt dies nicht als Ablehnungsgrund.
    Anders allerdings, wenn es keine solche Möglichkeiten nicht gibt wie zB. Kita: Wenn die ordnungsgemäße Erziehung durch Arbeit nicht mehr gewährleistet werden kann, kann die Erziehung von unter 3jährigen durchaus als Ablehnungsgrund geltend gemacht werden.

Da die Ahorn Umzüge GmbH sehr viele Umzüge für Arbeitslose und Leistungsempfänger durchführt (wir rechnen direkt mit dem Arbeitsamt/JobCenter ab) werden wir Sie in Sachen Hartz IV und sonstige Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt auf dem Laufenden halten.





   

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