Ausgerutscht und gestürzt - wer ist verantwortlich: Mieter oder Vermieter ?
Am 11. Dezember 2008 verließ Bäckerin Julia Willich* aus Berlin-Zehlendorf ihre Wohnung um 3:35 Uhr - bereits an der Türe merkte sie, dass die Treppe glatt war und hob sich deshalb behutsam am Geländer fest, bevor Sie die erste Stufe betrat. Doch schon auf der ersten Stufe rutschte Sie aus und stürzte. Sie zog sich mehrere Verletzungen zu und fordert nun Schadensersatz von Ihrem Vermieter.
Ist der Mieter für das Streuen und Fegen verantwortlich ?
Ursprünglich sind die Städte und Gemeinden selbst für Streu- und Räumpflichten verantwortlich. Aufgrund diverser Ortssatzungen wird diese Verpflichtung meist von den Städten auf die Anlieger - also die Eigentümer und damit auch Vermieter - übertragen (BGH VI ZR 126/07).
Streut der Vermieter nicht persönlich, kann mit der Räumung auch ein professioneller Dienstleister beauftragt werden oder aber der jeweils für die Wohnung bzw. das Haus zuständige Hausmeister. Die Kosten, die dadurch entstehen, zählen zu den Betriebskosten und müssen - wie meist im Mietvertrag vereinbart - vom Mieter mit der monatlichen Miete bezahlt werden.
Möglich ist auch diese Pflichtübertragung auf den Mieter selbst, das heißt: Der Vermieter kann auch dem Mieter die Räumungs- und Streupflicht auferlegen. Dies muss dann allerdings gegliedert im Mietvertrag festgehalten werden.
Ohne eine solche explizite Vereinbarung im Mietvertrag muss der Mieter nicht streuen und fegen - auch nicht die Mieter im Erdgeschoss (OLG Frankfurt 16 U 123/87).
- Winter: Wo muss ich streuen?
*Name von der Redaktion geändert






