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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der My Umzug GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fa. My Umzug GmbH

I. Geltungsbereich/Allgemeines:

I.1 Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen My Umzug GmbH und den AG zur Beförderung von Umzugsgut, dessen Lagerung, Entsorgungsarbeiten sowie Verpackungsarbeiten.

I.2 Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

I.3 My Umzug GmbH führt keine Elektro- und/oder Sanitärarbeiten durch. My Umzug GmbH übernimmt keine Umbauarbeiten an Möbeln.

I.4 Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung Der Absender unterrichtet My Umzug GmbH rechtzeitig vor der Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/ Zubehör von Bedeutung ist.

II. Angebote von My Umzug GmbH

II.1. Ein Pauschalangebot von My Umzug GmbH beinhaltet die Leistung einer fest vereinbarten Anzahl an Mitarbeitern und Arbeitsstunden. Festpreise setzen eine vom AG ausgefüllte und unterschriebene Umzugsgutliste und/oder eine Besichtigung des Umzugsgutes durch My Umzug GmbH voraus. Liegt trotz vereinbartem Festpreis am Umzugstag keine korrekte und unterzeichnete Umzugsgutliste des AG vor, ist My Umzug GmbH dazu berechtigt, eine Stundenberechnung vorzunehmen, wenn die angegebene Menge des Umzugsgutes größer als vereinbart und/oder besichtigt ist.

II.2 Es besteht kein Erstattungsanspruch seitens des AG, wenn bei einem Pauschalauftrag der Auftrag schneller als innerhalb der vereinbarten Stundenanzahl seitens My Umzug GmbH erledigt wird.

II.3 Der AG ist verpflichtet, das schriftliche Angebot von My Umzug GmbH hinsichtlich aller getätigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Am Tage der Auftragsdurchführung entstehen für Leistungen, welche nicht durch My Umzug GmbH schriftlich bestätigt wurden, zusätzliche Kosten für deren Durchführung.

II.4 Verzögerungen bei der Durchführung des Auftrages, welche der AG zu vertreten hat, sind gesondert zu vergüten. Dies betrifft auch Verzögerungen, auf welche My Umzug GmbH keinen Einfluss hat.

II.5 My Umzug GmbH behält sich das Recht vor, von der Annahme von Aufträgen abzusehen bzw. seine Erklärung zur Bereitschaft der Durchführung zurück zunehmen, wenn er dies dem AG innerhalb 48 Stunden nach Eingang der vom AG unterzeichneten Auftragsbestätigung schriftlich mitteilt.

II.6 Wird der Leistungsumfang nach Vertragsabschluß durch den AG erweitert, so ist dies zusätzlich zu vergüten.

II.7 My Umzug GmbH kann einen weiteren Frachtführer bzw. Fahrzeuge einer Fremdfirma zur Durchführung eines Auftrages heranziehen.

III. Stornierung

Werden verbindliche Aufträge seitens des AG storniert, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:

Bis 14 Tage vor Auftragsbeginn werden 25 % der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung fällig.

Bei Stornierungen von weniger als 7 Tagen vor Auftragsbeginn werden 50 % der vereinbarten Auftragssumme fällig

Bei Stornierungen von weniger als 3 Tagen vor vereinbarten Auftragsbeginn werden 75 % der vereinbarten Auftragssumme zur Zahlung fällig

Bei Stornierungen am Umzugstag werden 100 % der Auftragssumme fällig.

IV. Zahlung

IV.1 Die vereinbarte Vergütung ist vor Entladung des Umzugsgutes in bar zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

IV.2 Kommt der AG seiner Zahlungsverpflichtung bei vereinbarter Barzahlung nicht nach, so ist My Umzug GmbH berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten und auf Kosten des AG einzulagern.IV.3 My Umzug GmbH hat wegen aller durch die vereinbarten Verträge begründeten Forderungen ein Pfandrecht an dem Umzugsgut.

IV.4 Soweit der AG gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Vergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den My Umzug GmbH zu zahlen.

IV.5 Bei Umzügen, welche durch Ämter, Behörden oder andere Kostenträger finanziert werden, hat der AG vor dem Beladen des Gutes eine gültige Kostenübernahmebestätigung vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist der AG zur Bezahlung des Vertrages in bar selbst verpflichtet. Die Kostenübernahmebestätigung hat zudem auflagenfrei zu sein.

V. Sonstiges

V.1 Anzeigen und Erklärungen von My Umzug GmbH und des AG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündlich abgegebene Erklärungen und Anzeigen sind unwirksam.

V.2 . Bei Überschreitung der Stundenzahl bzw. Mehrarbeit werden Nachzahlungen für jede weitere Stunde fällig, welche sich nach der Anzahl der bereitgestellten Mitarbeiter + 1 LKW richtet. 2 Mann/Std.=€79,– 3 Mann/Std.=€89,– 4 Mann/Std.=€119,– 5 Mann/Std.=€129,–­6 Mann/Std.=€149,– 7 Mann/Std.=€169,– 8 Mann/Std.=€189,– 9 Mann/Std.=€209,– 10 Mann/Std.=€229,–

V.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Vertragsbestandteil.

V.4 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der My Umzug GmbH vereinbart.

VI. Haftung und Haftungsausschließungsgründe

VI.1 Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung der Fa. My Umzug GmbH ist lt. § 451e HGB auf € 620,–je Kubikmeter beschränkt. Der AG kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt My Umzug GmbH eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der AG.

VI.2 Der AG ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten fachgerecht für den Transport zu sichern. Die Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist nicht Aufgabe von My Umzug GmbH. Die fachgerechte Transportsicherung ist Sache des AG. My Umzug GmbH haftet nicht für Schäden, die infolge einer nicht fachgerechten Transportsicherung am Umzugsgut eintreten.

VI.3 Der AG ist verpflichtet, das Umzugsgut, soweit er keinen fachgerechten Packservice gebucht hat, zu verpacken und Auskünfte zu erteilen, deren My Umzug GmbH zur Erfüllung seiner Pflichten bedarf. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, das Gewicht und die Menge des Umzugsguts. Der AG ist verpflichtet, My Umzug GmbH rechtzeitig vor der Durchführung der Beförderung über alle Faktoren zur Durchführung des Vertrages informieren.

VI.4 Sofern an der Be- und/oder Entladestelle empfindliche Bodenbeläge oder zerbrechliche Einrichtungsgegenstände vorhanden sind, hat der AG diese entsprechend gegen jede Gefahr der Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen bzw. zu entfernen.

VI.5 My Umzug GmbH haftet nicht für Schäden, welche im Rahmen einer Montage oder Demontage und/oder beim Transport (trotz ausreichender Transportsicherung) an Discountmöbeln und/oder Möbeln in Selbstmontage entstehen. Derartige Möbel sind für wiederholte Montagen nicht robust genug konstruiert. Der AG akzeptiert zudem Schäden, welche im Verschleiß oder Alter eines Gegenstandes zu begründen sind. Der AG ist in Kenntnis darüber, dass bei einem Transport durchaus Gebrauchsspuren entstehen können. Trotz ausreichender Sicherung durch Packmaterialen (Decken etc.) können vereinzelt Kratzer oder ähnliches auftreten. My Umzug GmbH ist berechtigt, solche “Kleinschäden” durch Ausbesserungsarbeiten weitestgehend zu beheben. Bei der Montage von Holzmöbeln ist darauf zu achten, dass Holz ein Naturstoff ist und sich aufgrund von Luftfeuchtigkeit und/oder Beschaffenheit des Aufstellortes anpassen und somit verformen kann. My Umzug GmbH behält sich die Montage von Möbeln (z.B. Küchenhängeschränke) vor, wenn zu vermuten ist, dass das Möbelstück hierbei beschädigt oder unbrauchbar wird.

VI.6 My Umzug GmbH ist von seiner Haftung befreit, soweit Verlust oder Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

-Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden

-ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den AG

-behandeln, verladen oder entladen des Gutes durch den AG

-Beförderung von nicht von My Umzug GmbH verpacktem Gut in Behältern

-verladen oder entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Beladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern My Umzug GmbH den AG auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der AG auf der Durchführung der Leistung bestanden hat

-Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen

-natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

VI.7 My Umzug GmbH ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die My Umzug GmbH auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Generell keine Haftung seitens My Umzug GmbH besteht bei Überschreitungen von vereinbarten Fristen, innerhalb welcher ein Auftrag laut AG abgewickelt sein muss. Ebenfalls ist die My Umzug GmbH von der Haftung befreit, wenn am Umzugstag der AG selbst Umzugsgut, welches von My Umzug GmbH transportiert wurde, entlädt und/oder trägt.

VI.8 Wird der Auftrag durch My Umzug GmbH nicht durchgeführt, so haftet er dem AG dafür nur, wenn ihn an der Nichtdurchführung ein direktes Verschulden trifft. My Umzug GmbH ist berechtigt, am Tage der Durchführung den Auftrag zu beenden, sofern die vertraglich vereinbarte Menge des Umzugsgutes derart abweicht, dass ihm der Transport aufgrund zu kleiner Fahrzeuge und/oder zu wenigen Mitarbeitern nicht mehr möglich erscheint. Den AG befreit dies jedoch von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen.

VII. Schadensanzeige

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:

Der Absender ist verpflichtet, das Umzugsgut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder Schadenprotokoll spezifiziert festzuhalten oder dem Frachtführer spätestens am Tag nach der Ablieferung schriftlich anzuzeigen.

Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Frachtführer innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert schriftlich angezeigt werden.

Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.

Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt - Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall dem Frachtführer innerhalb der vorgesehenen Fristen in schriftlicher Form vorliegen.

Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

VIII. Pflichten des Auftraggebers

VIII.1 Der AG hat sicherzustellen, dass er selbst an der Be- u. Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall und benennt der AG zur Empfangnahme oder Absendung des Gutes bzw. zur Überprüfung desselben auf Schäden Dritte, und/oder bevollmächtigt er Dritte mit Unterschriften in seinem Auftrag, so ist dies für My Umzug GmbH rechtsverbindlich und kann später seitens des AG nicht mehr angefochten werden. Der AG hat seine Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstigen Vereinbarungen mit My Umzug GmbH zu informieren.

VIII.2 Gilt nur bei Festpreisen: Der AG ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der AG an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen LKW bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen, und ist dies am Tage der Auftragsausführung nicht der Fall, so werden seitens My Umzug GmbH Mehrkosten aufgrund von einem Mehraufwand für die Zeit des Be- und/oder Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, welche vom AG als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen IX. Salvatorische Klausel

VIII.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Vetragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.





   

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