Umzugskosten durch Sozialamt / JobCenter / ArGe
Als Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger (Empfänger von Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB, durch Jobcenter / Sozialamt) hat man meist finanzielle Probleme, die einen Umzug durch ein professionelles Umzugsunternehmen nahezu unmöglich machen. Sollten starke gesundheitliche Beschwerden oder sonstige gesundheitliche Probleme vorliegen, die ein weiteres Wohnen in der aktuellen Wohnung nicht möglich machen, zeigt sich das JobCenter bzw. Sozialamt meist hilfsbereit. Sehr oft werden die gesamten Umzugskosten und je nach Fall auch die Kosten für eine evtl. Mietkaution übernommen.
Ob der Umzug durch das Jobcenter / Sozialamt bezuschusst bzw. komplett übernommen werden kann, muss von Fall zu Fall direkt mit der zuständigen Behörde abgeklärt werden. Die My Umzug GmbH kümmert sich in diesem Fall darum und rechnet direkt mit der Behörde ab. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem JobCenter / Sozialamt.
Vor dem Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin sollten Sie sich darum kümmern, einen Kosten-Überblick über die gesamten Umzugskosten zu erhalten. So können Sie dem Amt direkt einen Überblick beschaffen und erleichtern damit die Entscheidung, ob die Übernahme der Umzugskosten gewährt wird oder nicht. Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus, wir werden Ihnen in den kommenden Tagen - ganz kostenlos und unverbindlich - ein Angebot zusenden, das Sie beim JobCenter / Sozialamt vorlegen können:






