Renovierung, Übergabe & Wohnung (2)
Umzug - Schritt für Schritt - Teil 2
Die alte Wohnung muss in der Regel vor der Übergabe renoviert werden, so dass man die Termine für den Umzug so legen sollte, dass man nicht unter Zeitdruck gerät. Meistens ist es notwendig, dass man in einem Monat für beide Wohnungen Miete bezahlen muss, damit man diese vier Wochen Zeit hat, um sowohl die neue als auch die alte Unterkunft herzurichten. In der alten Wohnung müssen die Zähler für Strom, Wasser und eventuell die Heizung abgelesen werden, damit eine Schlußabrechnung stattfinden kann. Bei der Renovierung des bisherigen Wohnraumes genügt normalerweise ein Streichen der Wände und Decken. Nur wenn die Wände sehr abgenutzt, oder Tapeten beschädigt sind, muss neu tapeziert werden. Löcher in den Wänden, die von Dübeln oder Schrauben herrühren, können mit einer Spachtelmasse vor dem Streichen verschlossen werden.
Die Renovierung sollte ordnungsgemäß und gründlich erfolgen, da man ansonsten riskiert, dass der Vermieter die Wohnung nicht auf Anhieb abnimmt. Wenn nachgebessert werden muss, kostet das zusätzliche Zeit und Nerven. Manche Vermieter sind sehr penibel und stören sich sogar an kleinsten Makeln. Wenn man seinen Vermieter kennt, weiss man meistens schon genau, was einen bei der Abnahme der Wohnung erwartet. Hier kann sich ein gutes Verhältnis positiv auswirken. Wer jedoch im Streit mit dem bisherigen Vermieter auseinandergeht, der muss sich darauf einstellen, dass er bei der Wohnungsabnahme erhebliche Probleme haben wird. Die Wohnung muss in dem Zustand übergeben werden, wie sie einst übernommen wurde. Wenn man selbst einen neuen Bodenbelag aufgebracht hat, muss man sich beim Vermieter erkundigen, ob dieser in der Wohnung bleiben kann, denn ansonsten muss er vor dem Auszug entfernt und entsorgt werden.
Wenn die Renovierung nicht nach den Wünschen des Vermieters erfolgt ist, kann er eventuell einen Teil der Kaution einbehalten, um die Mängel fachmännisch beseitigen zu lassen. Hier ist es natürlich oftmals Ansichtssache, was ordentlich bedeutet, und man kann sich häufig darüber streiten, was gefordert werden kann und was nicht. So enden Vermieter und Mieter manchmal sogar vor Gericht, weil sie sich einfach nicht einig werden können. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist inzwischen nicht mehr notwendig. Es genügt eine Ummeldung am neuen Wohnsitz innerhalb einer Woche nach dem Umzug.
Planung der neuen Wohnung
Wenn man den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben hat, sollte man auch die Einrichtung der neuen Unterkunft planen. Dabei sollte man überlegen, ob man die komplette Einrichtung mitnimmt, oder ob man den Umzug nutzt, um sich zumindest teilweise neu einzurichten. Das kann Sinn machen, wenn die Möbel bereits sehr alt sind, und sie einen Umzug womöglich nicht mal mehr überleben würden. Manche Möbelstücke wurden bereits mehrfach auf- und abgebaut, so dass man sie nicht mehr stabil zusammenbauen kann, weil die Bohrungen einfach ausgeleiert sind. Vor allem bei einem Umzug ins Ausland können auch Kostengründe dafür sprechen, die alte Einrichtung zurückzulassen, und sich am neuen Wohnort komplett neu einzurichten. Doch die nächste Frage wäre dann: Wohin mit den alten Möbeln? Auch um eine Entsorgung muss man sich kümmern, und das kostet wiederum Geld, da es in vielen Gebieten Deutschlands keine kostenlose Sperrmüll-Abholung mehr gibt. In vielen Fällen sind die Möbel sogar noch so gut in Schuss, dass es auch zu schade wäre, sie einfach wegzuwerfen. Einige Umzugsunternehmen haben diesen Bedarf erkannt, und bieten als zusätzliche Dienstleistung eine Nachlassverwertung an. Die noch brauchbaren Möbel und Einrichtungsgegenstände werden von einem Fachmann auf ihren Wert geschätzt, und werden dann von der Umzugsfirma angekauft. So braucht man sich nicht um die Entsorgung zu kümmern und erhält sogar noch Geld für die alten Sachen, so dass sich die Umzugskosten ganz beträchtlich senken lassen. Auch wenn zwei Haushalte zusammengeführt werden sollen, muss in der Regel ein Teil der Einrichtung zurückgelassen werden, da man nicht alle Möbel in der neuen Wohnung unterbringen kann. Sicher könnte man die Möbel auch im Keller einlagern, doch dieser wäre dann schnell voll, so dass er nicht mehr genutzt werden kann. Außerdem muss man unnötig Möbel schleppen, die man dann eigentlich nicht gebrauchen kann. Schwierig wird es auch, wenn man eine Einbauküche besitzt, und die neue Küche nicht genügend Platz für diese bietet. Das kommt sehr häufig vor, da Einbauküchen ja speziell auf einen bestimmten Raum zugeschnitten sind. In einigen Wohnungen ist auch bereits eine Einbauküche vom Vormieter vorhanden, die beim Umzug übernommen werden muss. In diesem Fall ist die Nachlassverwertung eine gute Möglichkeit, falls die Küche nicht in der alten Wohnung verbleiben kann. Falls man die neuen Räumlichkeiten noch renovieren möchte, sollte man rechtzeitig damit beginnen, damit beim Einzug dann alles fertig ist. Wenn man eine neue Einrichtung in einem Möbelhaus bestellen muss, dann muss man unter Umständen auch einige Wochen Lieferzeit berücksichtigen. Deshalb sollte man, wenn es finanziell möglich ist, immer einen Monat Spielraum haben, auch wenn man dann für einen Monat doppelt Miete bezahlen muss. Man erspart sich unnötigen Stress, und kann alles in Ruhe vorbereiten. (Weiterlesen)







