Finanzierung
Die Umzugskosten müssen nicht immer aus eigener Tasche beglichen werden: In vielen Fällen helfen zuständige Behörden bei der Übernahme der Umzugskosten und kümmern sich je nach Fall um die teilweise oder gesamte Kostenübernahme der Umzugskosten.
Ist man beispielsweise arbeitslos und muss man aus gesundheitlichen oder anderen für das Arbeitsamt verständlichen Gründen die Wohnung wechseln, hilft meistens das Arbeitsamt / die Arbeitsagentur bei den Umzugskosten und übernimmt auch oft die gesamten Umzugskosten und evtl. die Mietkaution in der neuen Wohnung. Das selbe gilt zB. auch bei Menschen, die Leistungen nach SGB III beziehen (Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe). Ist es nicht mehr zumutbar, in der aktuellen Wohnung weiter zu wohnen, übernimmt das JobCenter /Sozialamt die gesamten Umzugskosten. Das jeweilige Amt trägt hierbei die Entscheidung, ob dies bewilligt wird. Einen kostenlosen Überblick, den Sie bei Ihrem Arbeitsamt oder Sozialamt vorlegen können, erhalten Sie auf unserer Website, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.
Auch als Bundeswehr-Soldat erhält man meist diverse Leistungen, darunter auch die Finanzierung Ihrer Umzugskosten. Müssen Sie zum Beispiel an einen anderen Standort versetzt werden, übernimmt das BMVg meist auch die Umzugskosten für Angehörige. Dies muss direkt von der Bundeswehr genehmigt werden - auch hier rechnet MyUmzug allerdings direkt mit dem zuständigem Amt die Umzugskosten ab - Sie müssen sich quasi um nichts kümmern und lediglich einen Kostenüberblick einholen, um dies bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Diesen Kostenüberblick erhalten Sie kostenlos als Service, indem Sie das folgende Formular ausfüllen:






