Baustelle - Anspruch auf Mietminderung ?
Welche Gründe gibt es für eine Mietminderung (Verminderung des Mietzinses) ?
Wenn der Mieter zum Beispiel aufgrund einer energetischen Modernisierung auf einer “Baustelle” wohnt, täglich Lärm und Dreck ausgesetzt ist, mit einem Gerüst vor dem Haus und Folien bzw. Planen an den Fenstern abfinden muss, hat dieser einen gesetzlichen Anspruch auf Mietminderung.
Das heißt: Er muss - wie bei jedem anderen Wohnungsmangel auch - keine volle Miete bezahlen. In welcher Höhe die Mietminderung erfolgt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.






