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Halteverbot - wann muss das Schild stehen?

Wann muss das Schild stehen, um für den 21. Dezember ein Halteverbot zu garantieren?

Gesetzlich geregelt und menschlich angemessen ist eine Frist von 3 Tagen. So haben die Nachbarn und andere Verkehrsteilnehmer genügend Zeit, den bevorstehenden Halteverbot zu bemerken und sich entsprechend drauf einzustellen.

Gang und gebe ist es, das Schild mindestens 72 oder noch besser 96 Stunden (4 Tage) vorher aufzustellen. Demnach müsste das Halteverbotsschild spätestens am 17. / 18. Dezember aufgestellt worden sein.

Weitere Infos zum Halteverbot finden Sie bei Halteverbot Berlin 24 unter www.Halteverbot-24.de





   

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