Mietvertrag (Geschäftsraum / Ladenraum)
Die gewerbliche Version unseres Mietvertrags ist nun ab sofort online: Ahorn Umzüge ist Ihr zuverlässiger Partner für Geschäftsumzüge jeder Art. Auch im Servicebereich investieren wir viel Zeit und scheuen keine Mühen, Ihnen umfassende Infos und wertvolle Inhalte zu liefern.
Sie können bei uns die Mustervorlage für einen Mietvertrag Geschäftsraum / Ladenraum herunterladen. Die jeweilige PDF-Datei kann beliebig verwendet, weitergegeben und kopiert werden, jedoch ausschließlich in unverändertem und originalen Zustand. Ahorn bietet Ihnen jahrelange Erfahrung, darf und kann Ihnen jedoch keine rechtlichen Auskünfte erteilen, daher ist diese Vorlage lediglich als Inspiration zu verstehen und es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und (vertrags-) rechtliche Korrektheit.
Zum Download “Geschäftsraum Mietvertrag (Ladenraum)”:
Auszug aus dem Geschäftsraum / Ladenraum - Mietvertrag:
(3) Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufensterund
Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei
eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in
ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das
Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.
§ 2 Mietzweck
(1) Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als
(…)
Im Fall einer Aufrechnung nach § 556 b Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Mieter ist die Kündigung unwirksam. 1b) seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt und sie nicht innerhalb einer
angemessenen Zeit nach Zugang einer Mahnung erfüllt. (2) Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Vermieter 2a) seine mietvertraglichen Verpflichtungen in einem solchen Maße verletzt, dass dem Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(…)
§ 11 Außenreklame
(1) Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes
Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit
der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird. (…)






