Umzugskosten durch Arbeitsamt / Arbeitsagentur / Agentur für Arbeit
Ist man arbeitslos, muss man mit genau den selben Problemen und Hürden des Alltags fertig werden wie als Berufstätiger - nur treffen diese einen meist viel schwerer, da man finanziell kaum belastbar ist. Im Falle eines Umzugs bedeutet dies: Wer zahlt den Transport, die Umzugshelfer und die Mietkaution für die neue Wohnung? Woher nehme ich den LKW, in dem der ganze Krempel hinein passen soll?
Meist wird Arbeitslosen bei den Umzugskosten großzügig geholfen, indem ein Kostenzuschuss für die Umzugskosten oder gar die Kosten komplett übernommen werden. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und das Arbeitsamt / die Arbeitsagentur Ihre Umzugskosten übernimmt, muss von Fall zu Fall direkt von der jeweiligen behörde entschieden werden. Vereinbaren Sie mit Ihrer Beraterin der Bundesagentur für Arbeit einfach einen Termin und nehmen Sie einen Überblick über die Kosten mit, die bei einem Umzug auf Sie zukommen .
Gerne ist Ihnen die My Umzug GmbH hier behilflich: Wir erstellen für Sie einen kostenlosen Kostenüberblick über die Umzugskosten (ganz unverbindlich natürlich), die Sie bei Ihrem Arbeitsamt / Ihrer Arbeitsagentur zur Bewilligung vorlegen können. Dieses Angebot senden wir Ihnen einfach per eMail zu. Füllen Sie dazu bitte einfach das folgende Formular aus:






